Wer in Deutschland seine Fahrerlaubnis verliert, muss i.d.R. eine Medizinisch-Psychologisches-Untersuchung absolvieren. Einige Betroffene kommen auf die Idee, im EU-Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwerben.
Da ein deutsches MPU-Gutachten in anderen EU-Ländern unbekannt ist, ist sie auch nicht Voraussetzung für den erneuten Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Frage die sich nun in diesem Zusammenhang stellt ist, ob der ausländische Führerschein auch in Deutschland Gültigkeit besitzt.
Es gibt mitlerweile eine Fülle von Entscheidungen sowohl deutscher Straf- und Verwaltungsgerichte als auch des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Themenkreis „Auslands-Führerschein“. Sollten Sie von dieser Thematik betroffen sein, lohnt es sich, einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt einzuschalten. Rechtsanwalt Jürgen Stähler ist mit der Thematik betraut und kann Sie kompetent beraten.
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