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[pane title=“Thema: Handy am Steuer“]Die Nutzung von Mobiltelefonen oder Tabletts im Auto ist ein sehr häufiger Fall im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ein Verstoß gegen §23 Absatz 1 STVO wird mit einer Geldbuße und Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft.
Trotzdem sollte man sich ale Betroffener bei einem Bußgeldbescheid wegen Handy-Verstoßes durch einen sachkundigen Rechtsanwalt helfen lassen. Denn ein Anwalt überprüft den Umsatnd und die Festsetzung des Verstoßes. Sollten in diesem Zusammenhang durch die Beamten Fehler entstanden sein, so kann es zur Einstellung des Verfahrens kommen. Rechtsanwalt Jürgen Stähler ist seit Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln – Rodenkirchen und mit vielen Fällen von Handy am Steuer betraut. Profitieren Sie von seiner Erfahrung und lassen Sie sich durch Ihn vertreten. Betreffender Paragraph: §23 Absatz 1 STVO (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]
- Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
- Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend
[/pane] [pane title=“Weitere Informationen zum Thema“]
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista [/pane] [/accordion]
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