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[pane title=“Thema: Knöllchen im Ausland für Sie?“]Die Zeiten ändern sich: Wer früher im Ausland ein Verkehrsdelikt beging und später Post nach Hause bekam, hatte i.d.R. nichts weiter zu befürchten. Doch in den letzten Jahren hat sich im Zuge der Europäischen Union einiges geändert und es wurden die Vorraussetzungen geschaffen, neue Vollstreckungsmöglichkeiten für ausländische Bußgeldstellen sind nun möglich. Das Bundesamt für Justiz in Bonn kann nunmehr auch eine rechtskräftige ausländische Entscheidung in Deutschland vollstrecken. Sollten Sie einen sog. Bewilligungsbescheid im Briefkasten vorfinden, ist es Zeit zu handeln. Rechtsanwalt Jürgen Stähler aus Rodenkirchen ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertraut mit ausländischen Verkehrsdelikten. Er verfügt über die notwendigen Kenntnisse, um Sie kompetent zu vertreten oder wenigstens Schadenbegrenzung zu betreiben.
[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]
- Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
- Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend
[/pane] [pane title=“Statistik: Anzahl der Knöllchen in deutschen Großstädten“] Mehr Statistiken finden Sie bei Statista [/pane] [/accordion]
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