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[pane title=“Thema: Nötigung?“]Ein Verfahren wegen Nötigung kann in vielen Fällen mit anwaltlicher Hilfe zur Einstellung gebracht werden. Ein fachkundiger Rechtsanwalt wird prüfen, ob die Mittel-Zweck-Relation als verwerflich anzusehen ist. Das heißt: ist die Verknüpfung von Mittel (der Drohung oder Gewaltanwendung) und der Zweck (das erwünschte Verhalten des Abgenötigten) verwerflich. Zusätzlich muss die Nötigung eine gewisse Intensität und Dauer mit sich bringen.
Wer wegen Nötigung verurteilt wird, bekommt eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Üblicherweise tritt Nötigung im Straßenverkehr in folgenden Fällen auf:
- Bei zu dichtem Auffahren (Drängeln)
- Durch Ausbremsen
- Beim Versperren eines Weges
Fachanwalt Jürgen Stähler hat als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht sehr häufig mit Nötigungsvorwürfen zu tun. In vielen Fällen konnte er seine Mandanten vom Vorwurf der Nötigung freisprechen.
[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]
- Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
- Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend
[/pane] [pane title=“Statistik: Erteilte Fahrverbote in Deutschland“]
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista [/pane] [/accordion]
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