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[pane title=“Thema: Sachschaden?“]Die Berechnung der Schadenhöhe ist Teil jeden Verkehrsunfalls. Der Schaden muss genau beziffert werden. Hierzu kann der Geschädigte einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen. Alternativ kann er ab einem Sachschaden von mindestens 700 € ein Gutachten eines von ihm frei gewählten Kfz-Sachverständigen erstellen lassen.
Das Gutachten entscheidet, ob es sich um einen Reparaturschaden oder Totalschaden handelt. Die weitere Vorgehensweise sollte man immer mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt besprechen.
[/pane] [pane title=“Was ist zu tun?“]
- Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
- Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend
[/pane] [pane title=“Statistik: Durchschnittlicher Schadenaufwand je PKW-Unfall“]
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista [/pane] [/accordion]
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