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[pane title=“Thema: Betrunken am Steuer?“] Wir man wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt, wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt. Zusätzlich wird der Verstoß mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg bestraft. Stellt das Gericht darüberhinaus eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen fest, wird durch das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist festgesetzt. Weiterhein drohen im Falle der vorsätzlichen Begehung weitere verwaltungs- und versicherungsrechtliche Schwierigkeiten. Um die Fahrerlaubnis zu behalten bzw. das Strafmaß zu mildern, ist anwaltlicher Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht nötig. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Jürgen Stähler schon viele Verfahren im Rahmen von Trunkenheitsfahrten geführt.
Entsprechender Paragraph:§316 STGB
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.
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- Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fordern Sie durch den Fachanwalt Akteneinsicht
- Lassen Sie sich durch den Fachanwalt anwaltlich beraten und reagieren Sie entsprechend
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